Auch bei sog. Trainingsfahrten oder Vergleichsfahrten kann es sich unter Umständen um Fahrten zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten handeln. Hier der genaue Wortlaut aus den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen:
5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, daß sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ihre Versicherung wird im Schadensfall sehr genau prüfen ob es sich um "Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" handelte. Um solche "Grenzfälle" zu vermeiden empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer
Motorsport-Unfallversicherung!