Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht:
- der versicherten Person (Fahrer/in)
Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungen und/oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen.
- Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und-eigentümer untereinander. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters zu befriedigen.
Versicherungssummen:
EUR 7.500.000,-- Personenschäden je Ereignis
EUR 1.300.000,-- Sachschäden
EUR 400.000,-- Sachschäden an Teilnehmern untereinander
EUR 50.000,-- Vermögensschäden
Jahresbeitrag zzgl. 19% Versicherungssteuer 500,00 EUR