Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht:

 

- der versicherten Person (Fahrer/in)

 

Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungen und/oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen.

 

- Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden.

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und-eigentümer untereinander. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters zu befriedigen.

 

Versicherungssummen:

 

EUR      7.500.000,-- Personenschäden je Ereignis   

EUR      1.300.000,-- Sachschäden 

EUR         400.000,-- Sachschäden an Teilnehmern untereinander 

EUR           50.000,-- Vermögensschäden 

 

Jahresbeitrag zzgl. 19% Versicherungssteuer 500,00 EUR 

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Antrag Rennstreckenhaftpflichtversicherung
Antrag Motorsport Haftpflichtversicherun
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